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Kundenmagazin 2019/10

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Oktober 2019


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Ralf Leible
LEIBLE GmbH

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Was eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung alles kann

Berufsunfähigkeit

Der Arbeitsmarkt boomt. Insbesondere für Qualifizierte sind die Aussichten gut. Aber was passiert eigentlich, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt?

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Die meisten Beschäftigten haben dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Wer weniger als drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, erhält eine volle Rente. Beträgt die Arbeitsfähigkeit drei bis unter sechs Stunden, gibt es eine halbe Rente. Auskömmlich sind sie beide nicht. Zudem verlangen die Vorschriften, dass man jede mögliche Arbeit ausführt – unabhängig von beruflicher Qualifikation und Stellung. Dann kann der Weg aus der Chefetage in die Pförtnerloge führen.

Schutz vor finanziellem Abstieg bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – allerdings nur, wenn die versicherte Rente ausreichend hoch ist. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Alter, Laufzeit, Gesundheitszustand, Beruf und natürlich den versicherten Leistungen. Wer nicht mehr ganz gesund ist, hat oft Schwierigkeiten, noch einen passenden Vertrag zu bekommen. Besonders kritisch bewerten die Versicherungsgesellschaften Allergien, Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie Probleme mit dem Bewegungsapparat. Je nach Schwere der Erkrankung werden Prämienzuschläge fällig oder Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall erhalten Antragsteller*innen gar keinen Versicherungsschutz. Spätestens dann kommen alternative Lösungen wie Grundfähigkeitsschutz oder Versicherungen bei schweren Krankheiten („Dread Disease“) in Betracht.

Abhängig von Beruf und Qualifikation variiert auch die Prämie. Für Akademiker und Tätigkeiten im Büro, z. B. für leitende Angestellte und Geschäftsführer, ist sie besonders günstig. Teuer wird es hingegen bei schwerer körperlicher Arbeit und gefährlichen Tätigkeiten. Einmal abgeschlossen, schützt der Vertrag auch nach einem Berufswechsel. Wer durch Krankheit oder Unfall im zuletzt ausgeübten Beruf weniger als 50 % arbeiten kann, bekommt die vereinbarte Rente. Dieser Berufsschutz ist das hervorstechende Merkmal einer BU-Versicherung. Kein anderer Vertrag kann da mithalten, auch die gesetzliche Rentenversicherung nicht. Die hat den Berufsschutz schon vor Jahren für alle abgeschafft, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden. Ein weiterer Vorteil der BU-Rente: Ihre Höhe kann frei vereinbart werden.

Einige Tarife bieten die Option, eine versicherte Rente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn bestimmte Anlässe eintreten (z. B. Heirat, Hauskauf, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung). Eine Dynamikklausel sorgt für Inflationsschutz. Bei der Auswahl eines Versicherers spielen finanzielle Stabilität und Erfahrung eine große Rolle. Er sollte schon länger auf diesem Gebiet tätig sein und solide kalkulieren. Der auf den ersten Blick günstigste Versicherer ist oft nicht der beste.


Was tun, wenn man arbeiten will, aber nicht mehr kann?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt für finanzielle Sicherheit, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Kennen Sie schon die häufigsten Ursachen für ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben? 

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Vorsicht: Herbstzeit ist Sturmzeit

Sturm

Im Herbst und Winter treten vermehrt Stürme auf. Doch warum ist das so? Und wie kann man sich zumindest vor den finanziellen Folgen schützen?

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Die unterschiedlich starke Sonneneinstrahlung führt zu Temperaturgegensätzen auf der Erde. Am Äquator strahlt die Sonne fast das ganze Jahr über zur Mittagszeit nahezu senkrecht hinab. Die Polregionen hingegen bekommen nur wenig Sonnenlicht ab. Im Winter bleibt es in diesen Regionen der Erde komplett dunkel – es mangelt an Sonnenlicht und damit an wärmender Einstrahlung. Schon im Herbst nehmen die Temperaturgegensätze deutlich zu. Weil die Atmosphäre ein Gleichgewicht im Wärmehaushalt anstrebt, wird die warme Luft aus den äquatorialen Gebieten nach Norden geführt. Mit zunehmenden Temperaturgegensätzen steigt auch die Wahrscheinlichkeit für viele und auch stärkere Tiefdruckgebiete. Insbesondere der Norden und die Mitte Deutschlands sind dann Stürmen ausgesetzt.

Vor den finanziellen Folgen von Stürmen schützen Sie je nach Schadensfall verschiedene Versicherungen. Und das nicht zu knapp: Im Jahr 2018 haben Versicherer für Sturm- und Hagelschäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben 2,1 Milliarden Euro gezahlt. Im Jahr davor waren es sogar 2,6 Milliarden. Hinzu kommen die Zahlungen aus Kfz-Versicherung und Haftpflichtverträgen. Schließlich können Stürme auch Haftungsprobleme nach sich ziehen. Wenn ein Sturm beispielsweise Dachziegel durch die Luft wirbelt und daraus jemand einen Schaden erleidet, muss in aller Regel der Hausbesitzer haften. Das gleiche gilt, wenn Äste oder ganze Bäume umstürzen und Menschen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Angesichts der lang anhaltenden Trockenheit sind viele Bäume schon jetzt stark geschwächt. Der nächste Sturm könnte ihnen den Rest geben.


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Gut gestartet: Was Azubis und Studierende jetzt wissen müssen

Azubis und StudentenFür neue Azubis liegt der Start ins Berufsleben schon ein paar Wochen zurück. Erstsemester konnten sich etwas mehr Zeit lassen. Ihr Studium startete Anfang Oktober. Auf beide Gruppen warten jetzt spannende Aufgaben. Das Thema Sicherheit sollte da nicht zu kurz kommen.

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Eine Krankenversicherung ist unerlässlich. Auszubildende versichern sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl. Den Beitragsaufwand teilen sie sich mit dem Betrieb. Auch Studierende gehen grundsätzlich zu einer Krankenkasse. Bis zum 25. Geburtstag sind sie aber meist kostenlos über ihre Eltern versichert – es sei denn, die haben eine private Krankenvollversicherung. Wer schon privat versichert ist, hat jetzt die Wahl, aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Entscheidung gilt für das gesamte Studium.

Pech gehabt? Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Zum Glück sind die meisten Studierenden noch über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt. Die Bedingungen unterscheiden sich in diesem Punkt je nach Tarif aber stark. Ein Check ist deshalb unverzichtbar. Nach dem Abschluss oder mit Erreichen einer Altersgrenze (oft 25 Jahre) muss eigener Versicherungsschutz her. Auch in der Rechtsschutzversicherung sind junge Menschen bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern kostenfrei mitversichert.

Während der Ausbildung und im Studium ist der eigene Hausrat meistens noch sehr übersichtlich. Das macht eine Hausratversicherung oft verzichtbar. Aber Vorsicht: Elektrogeräte, Notebook und Unterhaltungselektronik, Bücher und CDs, Sportausrüstung, Fahrrad und Mobiltelefon haben auch ihren Preis! Wichtiger ist allemal eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit. Denn wer durch Krankheit oder Unfall nicht (mehr) arbeiten kann, steht oft mit leeren Händen da. In jungen Jahren ist die Prämie noch niedrig. Manche Versicherer bieten auch Policen mit abgesenkter Startprämie. Diese steigt erst im Laufe der Vertragsdauer.


So wählen Azubis die richtige Versicherung

Wer eine Ausbildung beginnt, ist auch für den eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Welche Versicherungen für Azubis sinnvoll sind und was es dabei zu beachten gibt, erklärt die Verbraucherzentrale sehr gut im folgenden Artikel.

Artikel der Verbraucherzentrale lesen


Autofahrer aufgepasst: Wildwechsel gefährdet Ihre Sicherheit

WildwechselDer Herbst bringt nicht nur fröhlich buntes Laub, sondern auch besondere Gefahren. Gerade Wildwechsel ist jetzt an manchem Unfall schuld.

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Nach so viel Sommer ist der Herbst für viele Menschen mehr als willkommen. Die Kehrseite der Medaille: Werden die Tage kürzer, wächst die Gefahr, auf dem Arbeitsweg Wildtieren zu begegnen. Gerade dämmerungsaktive Tiere wie Rehe und Rotwild sind dann unterwegs. Zudem steigt im Herbst infolge kälterer Luftschichten häufig Nebel auf und behindert die Sicht. Taucht dann plötzlich ein Tier auf der Straße auf, ist es zum Bremsen manchmal schon zu spät. Was Verkehrsexperten raten:

  • In den Abend- und frühen Morgenstunden passieren die meisten Unfälle. Fahren Sie also vorsichtig. Besondere Aufmerksamkeit ist am Übergang von Waldzonen und Feldern geboten.
  • Fuß vom Gas, wenn ein Wildwechsel-Schild erscheint. Halten Sie stets einen Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand.
  • Wo sich ein Tier zeigt, gibt es meist noch mehr. Blenden Sie das Fernlicht ab und hupen Sie.
  • Bremsen Sie nur, wenn Ihnen kein Fahrzeug folgt. Ansonsten lieber vom Gas gehen und weiter geradeaus fahren. Ein kontrollierter Wildunfall ist das kleinere Übel.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Den Wildunfall melden Sie bei der Polizei oder der Forstdienststelle.
  • Fotos machen, dies ist hilfreich für eine schnelle Schadensbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.

Für Fahrzeugschäden durch Wildunfälle kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Aufgepasst: Manche Verträge zahlen nur bei Schäden durch Haarwild. Dazu zählen Rehe und Hirsche, Hasen, Füchse, Marder und Wildschweine, aber auch Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde. Leistungsfähige Verträge übernehmen darüber hinaus Unfallschäden durch Federwild und andere Tiere. Eine Vollkaskoversicherung zahlt immer – auch dann, wenn ein Wildschaden nicht nachgewiesen werden kann sowie bei selbst verschuldeten Unfällen.


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