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Die persönlichen Vorsätze fürs neue Jahr sind gefasst und einige Neuerungen treten automatisch mit dem Jahreswechsel in Kraft. Viele davon betreffen die Themen Geld & Vorsorge und sind somit für alle Verbraucher gleichermaßen relevant. Auch Ausgaben beim Fliegen, Bahnfahren oder Wohnen ändern sich und beeinflussen den Geldbeutel.
Hier die wichtigsten Änderungen, die seit Jahresbeginn gelten:
Der Mindestlohn wurde erneut angehoben. Seit Jahresbeginn liegt er nun bei 9,35 Euro pro Stunde (vorher 9,19 Euro). Über eine weitere Anhebung in 2021 wird Mitte des Jahres entschieden.
Die Versicherungspflichtgrenze wird von 60.750 auf 62.550 Euro Bruttojahresgehalt angehoben. Dadurch ist der Wechsel in die private Krankenversicherung seit 2020 erst ab einem Brutto-Monatseinkommen von 5.212,50 Euro möglich (vorher ab 5.062,50 Euro).
Seit 2020 gilt für Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung eine Freigrenze von 159,25 Euro auf ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Damit werden rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner entlastet. Sie zahlen künftig maximal die Hälfte ihres bisherigen Krankenversicherungsbeitrags. Ab 2024 könnte der Beitrag ganz von Kassen übernommen werden.
Egal, ob an der Pommes-Bude, beim Friseur oder an der Eisdiele. Um Geldwäsche und Steuerhinterziehung weiter einzudämmen, ist seit Jahresbeginn die Ausgabe eines Kassenbons Pflicht. Dem erhöhten Papier- und Bürokratieaufwand wollen neue „Bon-Apps“ begegnen.
Seit 2020 gilt eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für die Terminservicestellen. Unter 116117 bekommen Patienten einen Termin binnen vier Wochen zu einem Facharzt vermittelt, wenn eine Überweisung vorhanden ist. Seit Jahresbeginn müssen niedergelassene Ärzte zudem ihre Sprechzeiten für Kassenpatienten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ausweiten.
Erstmals erhalten auch Azubis eine Mindestvergütung. Im ersten Lehrjahr müssen nun mindestens 515 Euro pro Monat gezahlt werden. Ab 2023 sind es dann 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
Ab Juli 2020 sollen die Renten im Westen um 3,15 und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Die Anhebung gilt für Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Ab April 2020 steigt die Steuer auf Flugtickets. Kurzstrecken bis 2.500 km werden dann mit rund 5,50 Euro, Mittelstrecken mit rund 10 Euro und Langstrecken ab 6.000 km Flugstrecke mit rund 18 Euro stärker belastet.
Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets soll von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
Viele Versorger haben aufgrund der steigenden EEG-Umlage und höheren Stromnetzgebühren eine Erhöhung ihrer Tarife angekündigt. Ein Vergleich der Strompreise in 2020 spart also in vielen Fällen bares Geld im Haushalt
Ab Oktober 2020 bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Regelversorgung für Brücken, Kronen und Prothesen mit 60 Prozent (bislang 50 Prozent). Ein lückenloses Bonusheft kann diesen Zuschuss bis auf 75 Prozent erhöhen. Dennoch bleibt eine Versorgungslücke, die eine private Zahnzusatzversicherung schließen kann.
Welche Änderungen Sie direkt betreffen und wie Sie höhere Kosten im neuen Jahr vermeiden können, erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.