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Ralf Leible
LEIBLE GmbH
VERSICHERUNGS-VERMITTLUNG
Clevnerstraße 6
77770 Durbach
Tel.: 0781 31038
Fax: 0781 33464
Erstinformation:
https://www.versicherungen-offenburg.de/kontakt/anbieterkennung/?page_as_pdf=1
Handelsregister Freiburg i.Br. HRB-Nr. 470461
Geschäftsführer: Ralf Leible, Dirk Erwin Henkies, Marc Mario Gmeiner
Steuernummer 14001/03375
Die LEIBLE GmbH ist im Rahmen der Anlageberatung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG
ausschließlich im Namen sowie für Rechnung und unter der Haftung der BfV Bank für Vermögen AG tätig.
Das Corona-Virus bringt die Welt zum Stillstand: Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt, Kneipen, Schulen und Fitnessstudios geschlossen. Vor allem für Reisende werden die Auswirkungen des Virus immer spürbarer. Länder schließen ihre Grenzen, gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Stornokosten sind die Folge.
Ungeachtet der Sondersituation durch Corona – die Preise für Urlaubsreisen steigen, was deren Absicherung immer sinnvoller macht. Eine Reiserücktrittsversicherung fängt Ihre Kosten auf, wenn die schönste Zeit des Jahres anders verläuft als geplant.
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung? Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank werde? Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung? Kurzarbeit durch mein Unternehmen angeordnet – Kann ich von meiner Reise zurücktreten? |
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer COVID-19 Erkrankung? Grundsätzlich gilt: Die Angst allein, am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus: Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab – lassen Sie sich also stets ausführlich beraten. Reisewarnung durch das Auswärtige Amt – Kann ich meine Reise stornieren?
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