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Kundenmagazin 2020/04

Corona: Wann leistet meine Reise­rück­tritts­versicherung

Kundenmagazin | April 2020


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Ralf Leible
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Reiserücktrittsversicherung

Das Corona-Virus bringt die Welt zum Stillstand: Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt, Kneipen, Schulen und Fitnessstudios geschlossen. Vor allem für Reisende werden die Auswirkungen des Virus immer spürbarer. Länder schließen ihre Grenzen, gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Stornokosten sind die Folge.

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Ungeachtet der Sondersituation durch Corona – die Preise für Urlaubsreisen steigen, was deren Absicherung immer sinnvoller macht. Eine Reiserücktrittsversicherung fängt Ihre Kosten auf, wenn die schönste Zeit des Jahres anders verläuft als geplant.
 

Häufige Kundenfragen

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Zu diesen zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm oder ein Feuer sowie schwere Krankheiten.

Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank werde?
Auslandsreisenden ist stets eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, mitunter auch den notwendigen Rücktransport.

Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?
In der Regel ja. Bei einer Quarantäne (durch Corona) handelt es sich um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund, aus dem die Reise nicht angetreten werden kann.

Kurzarbeit durch mein Unternehmen angeordnet – Kann ich von meiner Reise zurücktreten?
Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer COVID-19 Erkrankung? 

Grundsätzlich gilt: Die Angst allein, am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus: Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab – lassen Sie sich also stets ausführlich beraten.

Reisewarnung durch das Auswärtige Amt – Kann ich meine Reise stornieren?
Ja. Gebuchte Pauschalreisen können bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt in der Regel kostenlos storniert werden. Kontaktierten Sie direkt Ihren Reiseveranstalter. Sollten Sie Hotel, Flug etc. selbst gebucht haben (Individualreise), so sind Stornogebühren wahrscheinlicher und Sie müssen mit allen Beteiligten (Hotel, Flug- und Mietwagengesellschaft) separat Kontakt aufnehmen.

 


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